Recht und Aufsicht
Gewinne steuerfrei — aber jemand zahlt: die Abgaben nach § 57 GSpG
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Zwei Sätze, die beide stimmen und sich zu widersprechen scheinen: Glücksspielgewinne sind für Privatpersonen in Österreich einkommensteuerfrei. Und: Auf Glücksspiel liegen in Österreich erhebliche Abgaben. Beides geht zusammen, weil die Abgabe nicht beim Gewinner ansetzt, sondern beim Veranstalter — und zwar überwiegend am Einsatz, nicht am Ergebnis. Wer das einmal verstanden hat, liest Bonusbedingungen und Auszahlungsquoten anders.
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Für den Spieler: nichts einzutragen
Ein Gewinn aus Glücksspiel ist kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts, solange er nicht aus einer gewerblichen Tätigkeit stammt. Er gehört damit nicht in die Steuererklärung, und es gibt keine Freigrenze, die man im Auge behalten müsste. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter eine österreichische Konzession hat oder mit einer EU-Lizenz arbeitet: Die Steuerfreiheit hängt an der Art der Einkünfte, nicht an der Erlaubnis des Veranstalters.
Für den Veranstalter: § 57 GSpG
§ 57 GSpG regelt die Glücksspielabgabe. Der Grundsatz ist eine Abgabe von 16 Prozent vom Einsatz bei Ausspielungen. Für elektronische Lotterien sieht § 57 Abs 2 GSpG eine Abgabe von 40 Prozent der Jahresbruttospieleinnahmen vor; für Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals gilt ein Satz von 30 Prozent. Das sind keine Randgrößen, sondern Posten, die ein Geschäftsmodell formen.
| Fall | Bemessung | Satz |
|---|---|---|
| Ausspielungen (Grundfall) | vom Einsatz | 16 % |
| Elektronische Lotterien | Jahresbruttospieleinnahmen | 40 % |
| Automaten und VLT | Jahresbruttospieleinnahmen | 30 % |
| Spieler (Privatperson) | — | keine Einkommensteuer |
Warum „vom Einsatz“ der entscheidende Teil ist
Eine Abgabe auf den Gewinn des Hauses skaliert mit dem Erfolg. Eine Abgabe auf den Einsatz fällt auch dann an, wenn dasselbe Geld zwanzigmal gedreht wird und am Ende fast nichts beim Haus bleibt. Genau das passiert bei Spielen mit hoher Auszahlungsquote: Der Umsatz ist ein Vielfaches des Ertrags. Deshalb sind Angebote, die auf hohen Durchsatz setzen, in einem Einsatzsteuermodell wirtschaftlich unattraktiver — und deshalb erklärt dieser Paragraf mehr über Bonusbedingungen als jede Marketingseite.
- Umsatzbedingungen, die hohe Vielfache verlangen, erzeugen genau den Einsatz, der besteuert wird.
- Spiele mit sehr hoher Quote werden beim Umsatz oft nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
- Wer in einem Markt mit Einsatzabgabe denselben Bonus anbietet wie in einem Markt ohne, rechnet anders — oder bietet ihn nicht an.
Die Grenze: wann aus dem Hobby ein Gewerbe wird
Steuerfrei ist das Spiel, nicht jede damit zusammenhängende Tätigkeit. Wer planmäßig, organisiert und mit Gewinnerzielungsabsicht auftritt — das klassische Beispiel ist der Berufspokerspieler mit Turnierkalender, Bankroll-Management und Buchführung — kann in die Einkommensteuerpflicht rutschen. Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall und nicht nach einer Betragsgrenze. Wer sich in der Nähe dieser Linie bewegt, klärt das mit einem Steuerberater und nicht in einem Forum.
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Quellen
Alle Zahlen, Fristen und Zitate in diesem Beitrag stammen aus den folgenden Dokumenten. Verlinkt ist jeweils die herausgebende Stelle, weil deren Dauerlinks stabiler sind als die Adresse einer einzelnen Fassung.
- Glücksspielgesetz (GSpG), § 57 (Glücksspielabgaben), insbesondere Abs 1 und Abs 2 Rechtsinformationssystem des Bundes
- Einkommensteuerliche Behandlung von Spielgewinnen bei Privatpersonen oesterreich.gv.at
- Abgabenverwaltung und Zuständigkeit für Glücksspielabgaben Bundesministerium für Finanzen
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