Recht und Aufsicht

Gewinne steuerfrei — aber jemand zahlt: die Abgaben nach § 57 GSpG

Zuletzt geprüft: · von der Redaktion

Zwei Sätze, die beide stimmen und sich zu widersprechen scheinen: Glücksspielgewinne sind für Privatpersonen in Österreich einkommensteuerfrei. Und: Auf Glücksspiel liegen in Österreich erhebliche Abgaben. Beides geht zusammen, weil die Abgabe nicht beim Gewinner ansetzt, sondern beim Veranstalter — und zwar überwiegend am Einsatz, nicht am Ergebnis. Wer das einmal verstanden hat, liest Bonusbedingungen und Auszahlungsquoten anders.

SteuernDer Spieler zahlt keine Einkommensteuer. Der Veranstalter zahlt auf den Einsatz — und das sieht man am Angebot.
Inhalt dieser Seite — 6 Abschnitte
  1. Für den Spieler: nichts einzutragen
  2. Für den Veranstalter: § 57 GSpG
  3. Warum „vom Einsatz“ der entscheidende Teil ist
  4. Die Grenze: wann aus dem Hobby ein Gewerbe wird
  5. Quellen
  6. Weiterlesen

Für den Spieler: nichts einzutragen

Ein Gewinn aus Glücksspiel ist kein Einkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts, solange er nicht aus einer gewerblichen Tätigkeit stammt. Er gehört damit nicht in die Steuererklärung, und es gibt keine Freigrenze, die man im Auge behalten müsste. Das gilt unabhängig davon, ob der Anbieter eine österreichische Konzession hat oder mit einer EU-Lizenz arbeitet: Die Steuerfreiheit hängt an der Art der Einkünfte, nicht an der Erlaubnis des Veranstalters.

Davon zu trennen sind Fragen rund um das Geld selbst: Wer größere Beträge bewegt, kann von seiner Bank nach der Herkunft gefragt werden. Das ist keine Steuerfrage, sondern Geldwäscheprävention — und sie trifft auch steuerfreie Beträge.

Für den Veranstalter: § 57 GSpG

§ 57 GSpG regelt die Glücksspielabgabe. Der Grundsatz ist eine Abgabe von 16 Prozent vom Einsatz bei Ausspielungen. Für elektronische Lotterien sieht § 57 Abs 2 GSpG eine Abgabe von 40 Prozent der Jahresbruttospieleinnahmen vor; für Glücksspielautomaten und Video-Lotterie-Terminals gilt ein Satz von 30 Prozent. Das sind keine Randgrößen, sondern Posten, die ein Geschäftsmodell formen.

Abgaben nach § 57 GSpG im Überblick
FallBemessungSatz
Ausspielungen (Grundfall)vom Einsatz16 %
Elektronische LotterienJahresbruttospieleinnahmen40 %
Automaten und VLTJahresbruttospieleinnahmen30 %
Spieler (Privatperson)—keine Einkommensteuer

Warum „vom Einsatz“ der entscheidende Teil ist

Eine Abgabe auf den Gewinn des Hauses skaliert mit dem Erfolg. Eine Abgabe auf den Einsatz fällt auch dann an, wenn dasselbe Geld zwanzigmal gedreht wird und am Ende fast nichts beim Haus bleibt. Genau das passiert bei Spielen mit hoher Auszahlungsquote: Der Umsatz ist ein Vielfaches des Ertrags. Deshalb sind Angebote, die auf hohen Durchsatz setzen, in einem Einsatzsteuermodell wirtschaftlich unattraktiver — und deshalb erklärt dieser Paragraf mehr über Bonusbedingungen als jede Marketingseite.

  • Umsatzbedingungen, die hohe Vielfache verlangen, erzeugen genau den Einsatz, der besteuert wird.
  • Spiele mit sehr hoher Quote werden beim Umsatz oft nur teilweise oder gar nicht angerechnet.
  • Wer in einem Markt mit Einsatzabgabe denselben Bonus anbietet wie in einem Markt ohne, rechnet anders — oder bietet ihn nicht an.

Die Grenze: wann aus dem Hobby ein Gewerbe wird

Steuerfrei ist das Spiel, nicht jede damit zusammenhängende Tätigkeit. Wer planmäßig, organisiert und mit Gewinnerzielungsabsicht auftritt — das klassische Beispiel ist der Berufspokerspieler mit Turnierkalender, Bankroll-Management und Buchführung — kann in die Einkommensteuerpflicht rutschen. Die Abgrenzung erfolgt im Einzelfall und nicht nach einer Betragsgrenze. Wer sich in der Nähe dieser Linie bewegt, klärt das mit einem Steuerberater und nicht in einem Forum.

Muss ich einen großen Gewinn melden?

Dem Finanzamt gegenüber nicht als Einkommen. Ihre Bank kann unabhängig davon nach der Mittelherkunft fragen.

Gilt die Steuerfreiheit auch bei ausländischen Anbietern?

Für die Einkommensteuer ja — sie hängt an der Art der Einkünfte. Die Frage, ob der Anbieter anbieten darf, ist davon unabhängig.

Kann ich Verluste absetzen?

Nein. Was nicht steuerpflichtig ist, mindert auch keine Bemessungsgrundlage.

Warum bekomme ich im Ausland bessere Boni?

Unter anderem deshalb, weil die Abgabenlast anders konstruiert ist. Ein Bonus ist eine betriebswirtschaftliche Entscheidung, und die Abgabe steht in derselben Rechnung.

Quellen

Alle Zahlen, Fristen und Zitate in diesem Beitrag stammen aus den folgenden Dokumenten. Verlinkt ist jeweils die herausgebende Stelle, weil deren Dauerlinks stabiler sind als die Adresse einer einzelnen Fassung.

Weiterlesen

18+Glücksspiel kann süchtig machen — Hilfe unter spielsuchthilfe.at.Reihenfolge nicht bezahlt; wir verdienen an Partnerlinks. Angaben geprüft gegen die veröffentlichten Bedingungen des Anbieters und das Lizenzregister.